Schneeketten Südtirol
Wer im Winter in Italien mit dem Auto fährt, muss sich vorab mit einigen Bestimmungen vertraut machen. Seit dem Jahr 2014 besteht in Italien und Südtirol eine Winterreifen-Pflicht und Schneeketten-Pflicht, die jedoch regional unterschiedlich gehandhabt wird. In einigen italienienischen Regionen gilt eine so genannte Mitführ-Pflicht für Schneeketten. Bei winterlichem Wetterverhältnissen kann das Aufziehen der Schneeketten für bestimmte Streckenabschnitte gesetzlich verordnet werden, was dann auf den entsprechenden Schildern angezeigt wird. Aus diesem Grund und und insbesondere zur eigenen Sicherheit sollten die Schneeketten in jedem Fall immer in den Wintermonaten nach Italien mitgeführt werden. Besonders bei der Alpen-Überquerung kann es zu vereisten Fahrbahnen und heftigen Schneefällen kommen.
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Gesetzliche Regelungen auf Südtiroler Landes-und Staatsstraßen zwischen November und April
Die Landesregierung von Südtirol hat beschlossen, dass Winterreifen und Schneeketten auf den Südtiroler Staats-und Landesstraßen Pflicht sind Diese Pflicht gilt jedes Jahr für den Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März des Folgejahres. In diesem Zeitraum müssen Lkws über 3,5 Tonnen mit Winterreifen ausgestattet sein, da diese den Bremsweg deutlich verkürzen und somit für mehr Sicherheit auf den Straßen gesorgt wird. Für Pkws gilt allerdings eine etwas abgewandelte Regulierung, da diese Fahrzeuge entweder mit Winterreifen bestückt werden müssen oder die geeigneten Ketten im Auto mitgeführt werden müssen, um diese montieren zu können, wird dies durch die Witterungsbedingungen erforderlich. Bei Missachtung der Regelung müssen Fahrzeuglenker mit Geldbußen von bis zu über 300 Euro rechnen. Zudem darf die Fahrt ohne Ketten in Südtirol nicht fortgeführt werden.