Schneeketten Italien
In einigen italienienischen Regionen gilt eine Mitführpflicht für Schneeketten. Bei winterlichem Witterungsbedingungen kann das Aufziehen von Schneeketten für bestimmte Strecken verordnet werden.
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Dies wird dann auf entsprechenden Beschildererungen angezeigt. Aus diesem Grund und auch um die eigene Sicherheit zu gewährleisten, sollten Schneeketten generell im Winter in die Italienischen Regionen mitgeführt werden. Insbesondere bei der Überquerung der Alpen kann es mitunter zu starken Schneefällen und vereisten Fahrbahnen kommen.
Wer in den Italienischen Regionen mit Schneeketten fährt, darf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. Die Schneekettenpflicht kann in Italien im Bedarfsfall mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden.
Bei Verstößen gegen die Schneekettenpflicht drohen Fahrzeuglenkern Bußgelder bis zu über 300 Euro.
Zudem dürfen Fahrer ohne das nötige Winterzubehör die Fahrt nicht fortsetzen..
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Auf Beschilderung achten- Schneekettenpflicht in Italien
Die Scheekettenpflicht, die auch für Allradfahrzeuge gilt, wird in Italien durch ein blaues, rundes Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Ab diesem Schild müssen alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden, mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten vorweisen.
Durch Zusatzschilder, die innerhalb Italiens regional unterschiedlich ausfallen, können diese Vorschrift erweitern und beispielsweise das Fahren mit Winter- oder Ganzjahresreifen genehmigen. Weiterfahrten mit lediglich Sommerreifen sind jedoch keinesfalls gestattet. Fahrzeuge, die mit einem Allradantrieb ausgestattet sind, müssen an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten befestigt haben.
Im Italienischen Aosta-Tal gilt jedes Jahr vom 15. Oktober bis zum 15. April des folgenden Jahres Winterreifen-Pflicht, wobei die Ketten alternativ auch auf die Sommerreifen aufgezogen werden können. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen innerhalb Italiens sollte sich vor einer Reise nach Italien über die etwaige Winterreifenregelung erkundigt und vor Ort stets die Beschilderung beachtet werden.
Motorräder dürfen bei winterlichen Wetterbedingungen und bei beginnendem Schneefall in Südtirol grundsätzlich nicht gefahren werden.
Wer im Winter in Italienische Regionen fährt oder diese durchfährt, der darf die Ketten nicht vergessen. Selbiges gilt selbstverständlich auch für LKWs.