Schneeketten Brenner – Brauchen Sie welche ?
Südtirol wird als Nord-Süd-Verbindung von der A22, der so genannten Brenner-Autobahn durchzogen. In Südtirol gilt Winterreifen-und Schneekettenpflichtpflicht und alle Fahrzeuge die auf den Südtiroler Landes-und Staatsstraßen unterwegs sind, dürfen grundsätzlich nur mit Winterreifen oder Schneeketten fahren.
Dies ist auch an den entsprechenden Straßenschildern gekennzeichnet. Auf der Brenner-Autobahn vom Brenner bis Affi sowie in der Gemeinde Bozen gilt jedes Jahr vom 15. November bis zum 15. April eine generelle Winterausrüstungspflicht.
Diese Winterausrüstungspflicht herrscht unabhängig der Witterungsverhältnisse.
In Bozen gilt zusätzlich ein Fahrverbot für alle Motorräder bei winterlichen Straßen-Verhältnissen. Die Pflicht des Mitführens von Winterreifen und Schneeketten wird am Brenner durch ein entsprechendes Schild mit der Angabe der betroffenen Abschnitte sowie der Gültigkeitsdauer angezeigt.
Auch ohne Schnee gilt es, diese Vorschrift einzuhalten. Bei Missachtung dieser Vorschrift müssen Fahrzeughalter mit Verwaltungsstrafen zwischen 80 und 315 Euro rechnen.
Zudem wird der Fahrzeuglenker aufgefordert, ohne die vorgeschriebene Pflichtausrüstung die Fahrt nicht fortzusetzen.
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Scheekettenpflicht am Brenner- Diese Aspekte müssen beachtet werden
Die Pflicht gilt für Pkw, Pkws mit leichten oder schweren Anhängern, für Klein-Lkws bis 3,5 Tonnen und für Moped-Autos. Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen dabei zwei Möglichkeiten: Bei Schneefahrbahn, Eis oder Schneematsch müssen alle Räder mit Winterreifen bestückt sein. Autofahrer sollten sich aus diesem Grund regelmäßig über die Wetterbedingungen informieren, denn beispielsweise kann einfache Straßennässe bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden, wobei dann die Winterreifen-Pflicht in Kraft tritt. Als Winterreifen werden solche Modelle gesetzlich anerkannt, dieeine Kennzeichnung mit M&S, M+S oder M.S. vorweisen können.
Dies gilt auch in Bezug auf die so genannten Ganzjahres-Reifen, Spike-Reifen und Allwetter-Reifen. Alternativ zur Winterbereifung besteht auch die Möglichkeit, mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten zu versehen.
Allerdings ist dies nur in dem Fall erlaubt, ist die Fahrbahn durchgängig oder zum Teil durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt. Die Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Personen, die Sommerreifen am Fahrzeug haben, sollten bei längeren Fahrten in jedem Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.